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Ihre Vorteile

Ausgleichsabgabe

Jedes Unternehmen ist nach dem Gesetz verpflichtet, 5% seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen.
Ist dies nicht möglich, müssen Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen eine Ausgleichsabgabe von bis zu 290€ pro nicht besetztem Arbeitsplatz pro Monat entrichten.

Diese Ausgleichsabgabe können Sie sparen.

Das bhz Stuttgart e.V. ist laut Bescheid der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Daher kann die Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe gemäß §223 SGB IX angerechnet werden.

Steuerersparnis

Unsere Produkte und Dienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% statt der sonst üblichen 19% Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.

Referenzen

Wir danken unseren Kunden für die gute Zusammenarbeit!
Unter anderem zählen wir folgende Firmen zu unseren Kunden: