Angehörigenbeirat
Eine Vertretung für die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen
Der Angehörigenbeirat ist die Interessenvertretung aller Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen der Menschen mit Behinderung, die in den Einrichtungen des bhz leben und arbeiten. In enger Zusammenarbeit mit der bhz-Leitung engagiert er sich für ein gemeinsames Ziel: dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können und individuell gefördert werden.
Die Beiratsmitglieder werden von den jeweiligen Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer*innen in den Wohn-, Tagesstruktur- und Arbeitsbereichen des bhz für die Dauer von drei Jahren gewählt. Gemeinsam bilden sie den Gesamtangehörigenbeirat (GAB), der sich regelmäßig mit der bhz-Leitung austauscht.
Werkstattrat
Eine Vertretung für alle Beschäftigten mit Behinderung in den Werkstätten
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung in den Werkstätten des bhz gegenüber der Werkstattleitung.
Der Werkstattrat ist für alle Werkstatt-Standorte des bhz zuständig. Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten aus allen Arbeitsbereichen seine Mitglieder. Der Rat trifft sich mindestens einmal im Monat. Ziel der Arbeit ist es, ausschließlich zum Wohle der Beschäftigten zu handeln und ihr Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung wahrzunehmen.
Der Werkstattrat hat derzeit fünf Mitglieder. Sie benennen eine Vertrauensperson ohne Behinderung, die mit dem bhz vertraut ist und dem Werkstattrat unterstützend und beratend zur Seite steht.
Zusätzlich tauscht sich der Werkstattrat regelmäßig mit dem Werkstatträte Baden-Württemberg e.V. aus, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben voranzutreiben.
Die wichtigsten Aufgaben
Mitbestimmen und mitwirken
Bewohnerbeirat
Eine Vertretung für die Bewohner*innen in den Besonderen Wohnformen
Der Bewohnerbeirat vertritt die Interessen der Bewohner*innen in den Besonderen Wohnformen des bhz.
Die Bewohner*innen wählen den Rat alle vier Jahre. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Wohneinrichtung:
- Bei bis zu 50 Bewohner*innen besteht der Beirat aus 3 Personen.
- Bei 51 bis 150 Bewohner*innen besteht der Beirat aus 5 Personen.
Unterstützt wird der Bewohnerbeirat von einer Vertrauensperson ohne Behinderung, die ihm beratend zur Seite steht.
Die Mitglieder des Bewohnerbeirats sind wichtige Ansprechpartner*innen für das Team des bhz, denn sie kennen das Leben in der Einrichtung aus eigener Erfahrung. Als Bindeglied zwischen Bewohner*innen und Mitarbeitenden fördert der Beirat offenen Austausch und schafft gegenseitiges Verständnis.
In regelmäßigen Treffen wird gemeinsam über das gesprochen, was für das Leben im Haus wichtig ist. Der Bewohnerbeirat stärkt das Selbstbewusstsein der Bewohner*innen, fördert Eigenverantwortung und sorgt dafür, dass demokratische Prozesse auch im Alltag spürbar sind.
