Mit Geldauflagen helfen

Zahlungspflicht für einen guten Zweck nutzen

Geldauflagen sind nicht immer zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Geldauflage Gutes zu tun. Auch wenn die Zahlungen nicht freiwillig erfolgen, unterstützen Sie unsere Arbeit. Dafür danken wir allen Beteiligten!

Geldauflagen für den guten Zweck

und das bhz unterstützen

Verwandeln Sie Geldauflagen in etwas Positives. Als Richterin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Geldauflagen gemeinnützigen Organisationen zuzuführen. Auf diesem Wege tragen Sie dazu bei, dass wir Menschen mit Behinderung und deren Familien unterstützen können.

Informationen für Zahlungspflichtige

rund um die Geldauflage für den guten Zweck

Wenn Sie eine Geldauflage leisten und dem bhz zukommen lassen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Das bhz darf keine Spendenbescheinigung ausstellen
  • Wir bestätigen dem Gericht/Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung
  • Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen und Stichwort „Geldauflage“ mit an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen und fristgerecht bestätigen können

Unsere Bankverbindung für Geldauflagen

IBAN: DE06 6005 0101 0002 2228 00
BIC: SOLADEST600

Ihre Ansprechperson

Frau mit kurzen, hellbraunen Haaren, lächelnd, in einem blau-weiß gestreiften Hemd vor einfarbigem Hintergrund.

Beatrice Dolata

Fundraising & Kooperationen

Heigelinstraße 13
70567 Stuttgart (Fasanenhof)