Mit Geldauflagen helfen
Zahlungspflicht für einen guten Zweck nutzen

Geldauflagen für den guten Zweck
und das bhz unterstützen
Verwandeln Sie Geldauflagen in etwas Positives. Als Richterin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Geldauflagen gemeinnützigen Organisationen zuzuführen. Auf diesem Wege tragen Sie dazu bei, dass wir Menschen mit Behinderung und deren Familien unterstützen können.
Informationen für Zahlungspflichtige
rund um die Geldauflage für den guten Zweck
Wenn Sie eine Geldauflage leisten und dem bhz zukommen lassen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Das bhz darf keine Spendenbescheinigung ausstellen
- Wir bestätigen dem Gericht/Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung
- Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen und Stichwort „Geldauflage“ mit an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen und fristgerecht bestätigen können
Unsere Bankverbindung für Geldauflagen
IBAN: DE06 6005 0101 0002 2228 00
BIC: SOLADEST600

Ihre Ansprechperson

Beatrice Dolata
Fundraising & Kooperationen
Heigelinstraße 1370567 Stuttgart (Fasanenhof)
- Telefon0711 71545-50
- E-Mailbeatrice.dolatabhz.de
