Betriebsintegrierte Arbeit
Bereichern Sie Ihr Team durch Vielfalt und Authentizität
Unser Angebot
Was ist ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz?
Auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz arbeitet ein Mensch mit Behinderung bei Ihnen im Unternehmen mit, bleibt jedoch im bhz angestellt und versichert.
Zu unseren Kooperationspartnern zählen Firmen wie TRUMPF, Bosch, die Hochschule für Technik, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen und Institutionen: Sie profitieren enorm von dieser Form des gesellschaftlichen Engagements. Zu berichten gibt es viel Positives: Die Menschen mit Behinderung bereichern die Unternehmenskultur und entlasten die Mitarbeitenden, indem sie einfache Tätigkeiten verlässlich übernehmen.
Möchten auch Sie Ihr Unternehmen für die berufliche Teilhabe öffnen? Die Jobcoaches des Fachbereiches JobInklusiv unterstützen Sie ab dem ersten Schritt!
Wir beraten Sie bei der Auswahl von Tätigkeiten und sorgen für eine passgenaue Vermittlung von Menschen mit Behinderung in Ihren Betrieb.


Die Vorteile für Ihr Unternehmen
Profitieren Sie von beruflicher Teilhabe
- Ihre Fachkräfte werden durch die Übernahme von Hilfs- und Nischentätigkeiten entlastet.
- Ihre Unternehmenskultur wird bereichert: Vielfalt sorgt für neue Blickwinkel und öffnet den Weg für Kreativität.
- Betriebsintegrierte Arbeit ist überaus flexibel –Teilzeitbeschäftigungen sind möglich.
- Sie erhalten finanzielle Vorteile, da eine Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe möglich ist.
- Sie stärken Ihre Arbeitgebermarke: Ein inklusives Umfeld signalisiert soziale Verantwortung.
- Sie erhalten professionelle Inklusionsbegleitung durch unsere Jobcoaches: Sie coachen Ihr Team und die Anleitenden zu wichtigen Themen im Anleitungskontext.
- Wir helfen Ihnen bei der Schaffung von individuell angepassten Arbeitsplätzen, denn: Wenn der Arbeitsplatz zu den Bedürfnissen des einzelnen Menschen passt, ist die Leistungsbereitschaft besonders hoch!
Die Schritte zum betriebsintegrierten Arbeitsplatz
Und darüber hinaus – wir gehen den Weg gemeinsam
- im Anschluss an das Praktikum, unbefristet, in Voll- oder Teilzeit möglich
- Wir schließen eine Kooperationsvereinbarung: Für die Arbeit wird ein individuelles, leistungsbezogenes Entgelt ermittelt. Dabei handelt es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG!
- der/die Werkstattbeschäftigte bleibt über die Werkstatt versichert
Der Ausblick:
Die betriebsintegrierte Arbeit hat sich über einen längeren Zeitraum für beide Seiten bewährt? Dann ist eine Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung möglich. Die Jobcoaches beraten Sie bei Interesse in enger Kooperation mit dem Inklusions- und Integrationsfachdienst. Auch eine finanzielle Förderung kann auf diesem Weg beantragt werden.

Das Selbstverständnis der Jobcoaches
Potentiale nutzen, Wege eröffnen
In der Arbeitswelt machen es bestimmte Maßnahmen und Mittel möglich, die Behinderungen von Menschen zu mindern oder gar auszugleichen. Je nachdem, was der Behinderung eines Menschen zugrunde liegt, sind die Anforderungen unterschiedlich: von technischen Geräten über bauliche Maßnahmen bis hin zu Anpassungen bei den Arbeitsanforderungen.
Diesen Matchingprozess zu steuern und zu begleiten ist die Hauptaufgabe der Jobcoaches.
Sie behalten die Interessenvielfalt aller Personen im Blick, die am Integrationsprozess beteiligt sind. Wenn es gelingt, die Erwartungen und Anforderungen der Beschäftigungsgeber mit den Interessen und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung zusammenzuführen, haben sie die Grundlage für ein nachhaltiges und stabiles Beschäftigungsverhältnis geschaffen.
Unsere Jobcoaches freuen sich, wenn wir Sie für diesen Weg als neue*n Kooperationspartner*in gewinnen können!
Ihre Ansprechperson

Julia Leu
Leitung JobInklusiv
Heigelinstraße 1370567 Stuttgart (Fasanenhof)
- Telefon0152 55724613
- E-Mailjulia.leubhz.de
