Besondere Wohn-Formen

Das bhz hat Wohn-Angebote für Menschen mit Behinderung.
Das sind Häuser und Wohnungen.
Ein Teil davon sind die Besonderen Wohn-Formen.
Die kurze Form ist: BW.

Wir habenmehr als 70 Plätze in den Besonderen Wohn-Formen.
Dort können Menschen mit Behinderung wohnen.
Die Menschen mit Behinderung haben zum Beispiel:

  • eine geistige Behinderung
  • eine körperliche Behinderung
  • mehrere Behinderungen.

Für wen ist das?

Die Besonderen Wohn-Formen sind für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung brauchen viel Hilfe.
Und sie brauchen Pflege.
Und sie können nicht bei ihrer Familie wohnen.
Sie können auch nicht in einer eigenen Wohnung wohnen.
Für sie gibt es die Besonderen Wohn-Formen.

Alle Bewohner und Bewohnerinnen arbeiten unter der Woche.
Oder sie gehen in eine Fördergruppe.
Oder sie gehen in die Senioren-Betreuung.

Welche Hilfe gibt es?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom bhz helfen Ihnen.
Und sie geben Ihnen Beratung.

Das heißt:
Sie geben Ihnen Tipps und Infos.
Sie helfen Ihnen, eine Entscheidung zu treffen.
Was brauchen Sie?
Das ist wichtig für die Hilfe und Beratung.

Sie bekommen Hilfe und Beratung in vielen Bereichen.
Zum Beispiel:

  • Haushalt
  • Essen
  • Sachen einkaufen
  • zum Arzt gehen
  • zu Ämtern gehen
  • Pflege
  • Mit Geld umgehen
  • Freizeit
  • Freunde finden
  • Hilfe bei Problemen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom bhz sind da, wenn Sie nicht arbeiten.
Sie sind auch am Wochenende da.

In der Nacht gibt es Nacht-Bereitschaft oder Ruf-Bereitschaft.

Das heißt:
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vom bhz kann ins Haus kommen.
Und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kann helfen, wenn Sie Hilfe brauchen.

Was ist das Ziel der Hilfe?

Sie sollen gut leben können.
Sie sollen bei vielen Dingen mitmachen können.
Und sie sollen selbst bestimmen können.
Dabei helfen wir Ihnen.

Wer zahlt für das Wohnen?

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt die besonderen Wohn-Formen.
Die Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt zum Beispiel:

  • die Miete
  • das Essen.

Sie brauchen die Eingliederungs-Hilfe?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie machen den Antrag bei der Stadt oder dem Landkreis.
Das ist die Stadt oder der Landkreis, in dem Sie wohnen.