Besondere Wohnformen
Sich zu Hause fühlen

Zielgruppe
Für wen sind die Besonderen Wohnformen das Richtige?
Die Besonderen Wohnformen richten sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine umfassende Förderung und Assistenz benötigen und nicht im familiären Umfeld oder einer eigenen Wohnung leben können.
Leistungen
Was Sie bei uns erwarten dürfen
Im Rahmen der Besonderen Wohnformen setzen sich die Leistungen für die Bewohner*innen aus Basismodul-Leistungen sowie weiteren individuellen Teilhabe- und Assistenzleistungen zusammen.
Die Basismodul-Leistungen umfassen sowohl Übernahmetätigkeiten als auch Assistenzleistungen. Einerseits werden grundlegende Aufgaben übernommen, andererseits gezielt die Selbstständigkeit unterstützt.
Die individuellen Teilhabe- und Assistenzleistungen orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen der Bewohner*innen. Im Gesamtplangespräch einigen sich Kostenträger und Bewohnerinnen auf konkrete Teilhabeziele sowie entsprechende Maßnahmen. Daraus resultierende Fachleistungsstunden werden durch den Kostenträger festgelegt und im individuell vereinbarten Stundenumfang von Mitarbeitenden des bhz geleistet.

Ziel der Assistenz
Der einzelne Mensch im Fokus
Das Ziel der Assistenz besteht darin, den Bewohner*innen ein hohes Maß Lebensqualität, eine gute Versorgung, Teilhabe in der Gesellschaft unter Achtung der großmöglichsten Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Die Assistenzleistungen im Überblick
Ausgerichtet am individuellen Hilfsbedarf
Nach individuellem Bedarf bieten die Mitarbeitenden des bhz Assistenz und Beratung bei:
- der persönlichen Lebensgestaltung / Lebensbegleitung
- der Haushaltsführung
- Versorgung mit Mahlzeiten
- der Besorgung von persönlichen Bedarfen (Medikamente, Bekleidung etc.)
- Arztbesuchen und Behördengängen
- Leistungen der Grundpflege
- dem Umgang mit Geld (in Absprache mit der rechtlichen Betreuung)
- dem Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
- Partnerschaft und Beziehung
- Krisenintervention
- der Freizeitgestaltung
- der Vermittlung weiterführender Hilfen
Kosten
Übernahme durch Kostenträger
Die Kosten für die Besonderen Wohnformen sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom zuständigen Kostenträger übernommen. Der Kostenträger ist der Stadt- oder Landkreis, in dem der Antragsstellende (Bewohner*in) lebt, wenn er oder sie zum ersten Mal Eingliederungshilfe beantragt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis.
Ihre Ansprechperson

Beate Unterricker
Leitung Bereich Wohnen
Hintere Schafstr. 2070599 Stuttgart (Plieningen)
- Telefon0711 459974-93
- E-Mailbeate.unterrickerbhz.de




