Zielgruppe

Für wen ist das Ambulant Begleitete Wohnen das Richtige?

Das Ambulant Begleitete Wohnen (ABW) richtet sich an volljährige Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, die den Wunsch, den Willen und die Fähigkeit besitzen, in ihrer eigenen Wohnung ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Dieses Angebot ist speziell für diejenigen konzipiert, die keine kontinuierliche „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung benötigen, aber dennoch in Situationen des Alltags auf individuell abgestimmte Unterstützung angewiesen sind. Die Mitarbeitenden des bhz sorgen dafür, dass jede*r eine bedarfsgerechte Assistenz erhält, die zu seinen persönlichen Bedürfnissen passt.

Leistungen

Was Sie bei uns erwarten dürfen

Die im Rahmen des Ambulant Wohnen im Sozialraum (AWS) angebotenen Assistenzleistungen orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen der Bewohner*innen. Je nach individuellem Bedarf werden diese Leistungen in einem wöchentlichen Stundenumfang von 1,5 bis maximal 10 Stunden erbracht.

Im Gesamtplangespräch einigen sich Kostenträger und Bewohnerinnen auf konkrete Teilhabeziele sowie entsprechende Maßnahmen, die als Grundlage für die Unterstützung dienen. Die daraus resultierende Assistenzstufe, verbunden mit den wöchentlichen Leistungsstunden wird dabei durch den Kostenträger festgelegt.

Das bhz entwickelt für jede(n) maßgeschneiderte Pläne zur Erreichung der vereinbarten Teilhabeziele und Weiterentwicklung der Alltagsfähigkeiten. Mit ihren Assistenzleistungen begleiten die Betreuer*innen die Bewohner*innen auf ihrem individuellen Weg im Wohnalltag.
 

Ziel der Assistenz

Der einzelne Mensch im Fokus

Das Ziel der Assistenz besteht darin, den Bewohner*innen langfristig ein hohes Maß an Selbstständigkeit zu ermöglichen, sodass sie befähigt werden, eigenverantwortlich und selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben.

Die Assistenzleistungen im Überblick

Ausgerichtet am individuellen Hilfsbedarf

Je nach individuellem Bedarf bieten die Mitarbeitenden des bhz ein- oder mehrmals pro Woche von Montag bis Freitag Assistenz und Beratung im Alltag bei:

  • der persönlichen Lebensgestaltung/Lebensbegleitung
  • der Haushaltsführung
  • Arztbesuchen und Behördengängen
  • dem Umgang mit Geld (in Absprache mit der rechtlichen Betreuung)
  • dem Aufbau sozialer Kontakte
  • Partnerschaft und Beziehung
  • Krisenintervention
  • der Freizeitgestaltung
  • der Vermittlung weiterführender Hilfen

Das bhz bietet im Rahmen des AWS keine Pflegeleistungen an. Bewohnern*innen mit einer Pflegestufe erhalten zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung. Diese können über andere Anbieter ambulanter Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.

Kosten

Übernahme durch Kostenträger

Die Kosten für das AWS sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom zuständigen Kostenträger übernommen. Der Kostenträger ist der Stadt- oder Landkreis in dem der Antragssteller (Bewohner*in) lebt, wenn er zum ersten Mal Eingliederungshilfe beantragt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis. 

Ihre Ansprechperson

Frau mit langen blonden Haaren, die ein schwarzes Hemd trägt und in die Kamera lächelt, vor einem schlichten hellen Hintergrund.

Katharina Beyerle

stv. Leitung Bereich Wohnen, Leitung AWS Föhrichhof und externes AWS

Föhrichhof 11
70469 Stuttgart (Feuerbach)