Ambulant Wohnen im Sozialraum
Selbstbestimmt wohnen

Zielgruppe
Für wen ist Ambulant Wohnen im Sozialraum das Richtige?
Das Ambulant Wohnen im Sozialraum (AWS) ist geeignet für volljährige Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, die den Wunsch, den Willen und die Fähigkeit besitzen, in ihrer eigenen Wohnung ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Dieses Angebot ist speziell für diejenigen konzipiert, die keine kontinuierliche „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung benötigen, aber dennoch in Situationen des Alltags auf individuell abgestimmte Unterstützung angewiesen sind. Die Mitarbeitenden des bhz sorgen dafür, dass jede*r eine bedarfsgerechte Assistenz erhält, die zu seinen persönlichen Bedürfnissen passt.
Leistungen
Was Sie bei uns erwarten dürfen
Die im Rahmen des Ambulant Wohnens im Sozialraum (AWS) angebotenen Assistenzleistungen orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen der Bewohner*innen. Je nach individuellem Bedarf werden diese Leistungen in einem wöchentlichen Stundenumfang von 1,5 bis maximal 10 Stunden erbracht.
Im Gesamtplangespräch einigen sich Kostenträger und Bewohner*innen auf konkrete Teilhabeziele sowie entsprechende Maßnahmen, die als Grundlage für die Unterstützung dienen. Die daraus resultierende Assistenzstufe, verbunden mit den wöchentlichen Leistungsstunden, wird dabei durch den Kostenträger festgelegt.
Das bhz entwickelt für jede*n maßgeschneiderte Pläne zur Erreichung der vereinbarten Teilhabeziele und Weiterentwicklung der Alltagsfähigkeiten. Mit ihren Assistenzleistungen begleiten die Betreuer*innen die Bewohner*innen auf ihrem individuellen Weg im Wohnalltag.

Ziel der Assistenz
Der einzelne Mensch im Fokus
Das Ziel der Assistenz besteht darin, den Bewohner*innen langfristig ein hohes Maß an Selbstständigkeit zu ermöglichen, sodass sie befähigt werden, eigenverantwortlich und selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben.
Die Assistenzleistungen im Überblick
Ausgerichtet am individuellen Hilfsbedarf
Je nach individuellem Bedarf bieten die Mitarbeitenden des bhz ein- oder mehrmals pro Woche von Montag bis Freitag Assistenz und Beratung im Alltag bei:
- der persönlichen Lebensgestaltung/Lebensbegleitung
- der Haushaltsführung
- Arztbesuchen und Behördengängen
- dem Umgang mit Geld (in Absprache mit der rechtlichen Betreuung)
- dem Aufbau sozialer Kontakte
- Partnerschaft und Beziehung
- Krisenintervention
- der Freizeitgestaltung
- der Vermittlung weiterführender Hilfen
Das bhz bietet im Rahmen des AWS keine Pflegeleistungen an. Bewohnern*innen mit einer Pflegestufe erhalten zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung. Diese können über andere Anbieter ambulanter Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Kosten
Übernahme durch Kostenträger
Die Kosten für das AWS sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom zuständigen Kostenträger übernommen. Der Kostenträger ist der Stadt- oder Landkreis, in dem der Antragstellende lebt, wenn er zum ersten Mal Eingliederungshilfe beantragt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis.
Ihre Ansprechperson

Beate Unterricker
Leitung Bereich Wohnen
Hintere Schafstr. 2070599 Stuttgart (Plieningen)
- Telefon0711 459974-93
- E-Mailbeate.unterrickerbhz.de




