Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wohnbereich
Sie sind auf der Suche nach einem Wohnplatz für Sie selbst oder einem/einer Angehörigen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:
1. Ich brauche dringend einen Wohnplatz. Gibt es zur Zeit freie Wohnplätze im bhz?
Aktuell sind alle unsere Wohnplätze in den Besonderen Wohnformen und im Ambulant Wohnen im Sozialraum (früher Ambulant Betreutes Wohnen) belegt.
2. Wann wird wieder ein Wohnplatz frei?
Im bhz Stuttgart e.V. leben die Bewohnerinnen und Bewohner oft viele Jahre lang in ihrem Wohnangebot. Es wird leider nur relativ selten ein Platz frei, daher können wir dazu keine verbindliche Aussage machen.
3. Ich brauche nur vorübergehend einen Wohnplatz. Haben Sie Kurzzeit-Unterbringungsplätze?
Wir bieten im bhz Stuttgart e.V. keine Kurzzeit-Plätze für Menschen mit Behinderung an.
4. Wo gibt es Wohnmöglichkeiten beim bhz Stuttgart e.V.?
Wir bieten Wohnen in Besonderen Wohnformen und ambulanten Settings an.
5. Wer bekommt im bhz Stuttgart e.V. einen Wohnplatz?
Die Wohnplätze sind für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung, Sinnesbeeinträchtigungen und Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung vorgesehen.
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung können wir leider keine Wohnangebote stellen. Ebenso nicht für pflegebedürftigen Personen ohne die oben angegebenen Behinderungen
6. Gibt es eine Warteliste?
Eine Warteliste im klassischen Sinne führen wir nicht. Es gibt einen Pool von Wohninteressent*innen, in dem alle Anfragen gesammelt werden. Je nachdem, wo ein Platz frei wird, schauen wir ob eine/r dieser Interessent*innen geeignet ist. Dann folgt eine Einladung zum Kennenlernen und die Besichtigung der Wohnstätte. Bei Bedarf führen wir ein Probewohnen durch. Im Anschluss erfolgt der Einzug.
7. Was muss ich tun, damit ich bevorzugt behandelt werde und schneller einen Wohnplatz bekomme?
Das bhz Stuttgart e.V. wird von Seiten der Stadt Stuttgart gebeten, Bedarfe aus dem Stadtkreis Stuttgart vorrangig zu behandeln. Unsere eigenen WfbM-Beschäftigte werden bei der Wohnplatzvergabe bevorzugt behandelt, da diese oft bereits seit mehreren Jahren auf einen Wohnplatz warten.
8. Kann ich vorbeikommen, um die Wohnhäuser und Zimmer zu besichtigen? Gibt es ein Probewohnen?
Besichtigung und Probewohnen bieten wir erst dann an, wenn es ein freies Zimmer gibt. Die Besichtigung von bewohnten Zimmern ist nicht möglich, um die Privatsphäre unserer Bewohner*innen zu schützen.
9. Wie kann ich mich für einen Wohnplatz bewerben?
Füllen Sie einfach den Online-Fragebogen für Wohninteressent*innen aus. Da wir täglich Wohnanfragen erhalten, können wir leider nicht mit allen Wohninteressent*innen im Vorfeld ein persönliches Telefongespräch führen.
Bitte schicken Sie uns den Fragebogen ausgefüllt zurück (auch ohne Unterschrift via E-Mail), dann können wir Sie in unseren Wohninteressent*innen-Pool aufnehmen.
10. Wer bezahlt meinen Wohnplatz und die Assistenzleistungen?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt/Amt für besondere Hilfe an Ihrem Wohnort. Dort erhalten Sie Beratung zur Finanzierung und Unterstützung bei der Antragsstellung. Dort gibt es auch Informationen zu Wohnangeboten anderen Einrichtungen.
Kontaktperson
Beate Unterricker
Leitung Bereich Wohnen
Hintere Schafstr. 20
70599 Stuttgart
Telefon: 0711459974-93
E-Mail: beate.unterricker@bhz.de