Werkstattkosten
Werden die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) erfüllt, muss ein Kostenträger die Werkstattkosten übernehmen. Für den Berufsbildungsbereich ist dies in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, für den Arbeitsbereich der Sozialhilfeträger (örtliches Sozialamt / Bürgeramt oder Landratsamt). In selteneren Fällen werden die Kosten auch durch einen Unfallversicherungsträger oder den Rentenversicherungsträger übernommen.
Für die Werkstattkosten müssen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 92 SGB XII) weder der Betroffene selbst noch seine Angehörigen ihr Einkommen oder Vermögen einsetzen, und zwar unabhängig von den sonst in der Sozialhilfe geltenden Einkommens- oder Vermögensgrenzen.
Renten- und Krankenversicherung
Unsere behinderten Beschäftigten sind durch die Werkstatt kranken- und rentenversichert. Bereits nach 20 Beitragsjahren sind sie berechtigt, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen.
Arbeits- und Urlaubszeiten
Die Arbeits- und Beschäftigungszeit beträgt derzeit 8 Stunden (incl. Pausenzeiten) pro Werktag. Der Arbeitsbeginn ist montags - freitags um 8.00 Uhr, das Arbeitsende um 16.00 Uhr.
Der Urlaubsanspruch beträgt in unseren WfbM kalenderjährlich 32 Tage.
Fahrdienst
Für diejenigen, die nicht oder noch nicht selbständig den Weg zur Werkstatt bewältigen können, organisieren wir einen Fahrdienst. In Zweifelsfällen entscheidet der Fachausschuss der WfbM über die Notwendigkeit eines Fahrdienstes.
Mittagessen
Die Werkstatt stellt den behinderten Beschäftigten ein unentgeltliches Mittagessen zur Verfügung. (Ausnahme: wer neben der Prämie der WfbM noch andere Einkünfte erzielt, muss sich ggf. an der sog. häuslichen Ersparnis beteiligen.)
Arbeitsentgelt
Im Berufsbildungsbereich erhalten die Beschäftigten ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld, das der zuständige Kostenträger finanziert. Im Arbeitsbereich liegen unsere durchschnittlichen Arbeitsentgelte derzeit bei ca. 120€/Monat.
Grundsicherungsrente
Alle behinderten Beschäftigten haben einen Anspruch auf "Grundsicherungsleistungen" nach dem SGB XII (§41-§44).
Wir sind bei der Antragsstellung gerne behilflich.
Kooperationen / Zusammenarbeit
Unsere Werkstatt arbeitet mit dem Integrationsfachdienst (IFD) Stuttgart intensiv zusammen.
Diese Zusammenarbeit ermöglicht es unseren Werkstattbeschäftigten, externe Praktika und Vermittlungsversuche in Firmen durchzuführen. Damit ist eine Option zur dauerhaften Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben.







