Mitwirken und Mitverantworten
Seit Juli 2004 gibt es für Werkstätten, die dem Dachverband des Diakonischen Werkes angehören, die
Diakonie - Mitwirkungsverordnung (WMVO).
In der Diakonie - Mitwirkungsverordnung steht, dass alle Beschäftigten durch einen Werkstattrat vertreten werden.
Darin steht auch, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat und wie die Mitwirkung von Beschäftigten in der Werkstatt aussehen soll.
Der Werkstattrat vertritt alle WfbM - Beschäftigten des Behindertenzentrum Stuttgart e. V. an allen Standorten.
Alle Beschäftigten können sich bei Fragen oder Problemen vertrauensvoll an die Mitglieder des Werkstattrates wenden.
Die 5 gewählten VertreterInnen des Werkstattrates sind:
Sigrid Hager
Martin Gitter
Gianfranko Nani
Sandra Walther
Ellen Widmer
Damit der Werkstattrat seine Aufgaben optimal erfüllen kann, wird er extern begleitet.







