Durch eine Zustiftung oder einen Nachlass können Sie mithelfen, bleibende Werte zu schaffen und damit der diakonischen Arbeit des bhz eine solide finanzielle Basis zu verleihen.
Zustiftungen
Durch Ihre Zustiftung wird das Kapital der bhz Stiftung - und damit die langfristige Ertragsbasis - direkt erhöht. Bei Zustiftungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Zweckbindung. In gesetzlich geregeltem Umfang kann als Zweck die Förderung und Unterstützung bestimmter Personen oder Personengruppen festgelegt werden. Dies ist eine geeignete Möglichkeit, das Wohlergehen einer angehörigen Person langfristig zu fördern.
Nachlässe
Die bhz Stiftung kann als Erbin oder Nachlass-Empfängerin benannt werden. Im Todesfall geht das Erbe bzw. der Nachlass direkt an die Stiftung. Dabei ist auch eine Zweckbindung möglich.







