Stiftungen geben nicht ihr Stiftungsvermögen aus, sondern verwenden die Erträge aus dem Vermögen für die Erfüllung der Stiftungszwecke. Dieses Prinzip garantiert die Dauerhaftigkeit von Stiftungen. Je größer das Stiftungskapital ist, umso handlungsfähiger wird die Stiftung sein.
Da die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat ehrenamtlich arbeiten, gibt es keine nennenswerten Verawaltungskosten. Sämtliche Erträge fließen direkt den Stiftungszwecken zu: der Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung(en).







