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Rechtliches und Formales

  • Da die Zwecke der bhz Stiftung als mildtätig anerkannt sind, können Zuwendungen an das bhz und die bhz Stiftung bis zur Höhe von 20% der zu versteuernden Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.
  • Bei Zustiftungen in das Kapital der bhz Stiftung können zusätzlich bis zu eine Million Euro im Zehnjahreszeitraum in Abzug gebracht werden.
  • Neben Geldbeträgen ist es auch möglich, Schenkungen in Form von Sachwerten (Immobilien, Beteiligungen, etc.) vorzunehmen.
  • Die nächsten Angehörigen der Stifter können mit bis zu einem Drittel des Ertrages einer Zustiftung persönlich begünstigt werden.
  • Die Gemeinnützigkeit der bhz Stiftung wurde vom Finanzamt Stuttgart-Körperschaften anerkannt. Damit genießt die Stiftung alle Vorteile des neuen Stiftungsrechts.

 

Lassen Sie sich beraten:

Wir empfehlen Ihnen, für die Aufstellung eines Testaments einen Notar oder einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu ziehen und Ihre steuerlichen Möglichkeiten mit einem Steuerberater zu besprechen. Gerne vermitteln wir Ihnen geeignete Ansprechpartner.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:

Telefon:  0711-715 45-24 / -49

E-Mail:    stiftung(at)bhz.de

Vorstand der Stiftung: Dr. Reinhard Schwarz, Eberhard Bügner

Stiftungsräte: Walter Blaich (Dekan i.R.) (Vorsitzender), Susanne Auwärter-Brodbeck, Fritz Röhm, Helmut Müller

 

Bankverbindung:

Landesbank Baden-Württemberg

BLZ 600 501 01

Konto: 111 55 09


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