Fragen zur Aufnahme in die WfbM

Die  Teilhabe am Arbeitsleben  zu ermöglichen, ist die primäre Aufgabe einer WfbM.

 

Die Beschäftigung in der WfbM des Behindertenzentrums Stuttgart e. V. ist grundsätzlich freiwillig, es gibt keine Zuweisung oder Arbeitspflicht.

 

Für Menschen mit Behinderungen, für die der Besuch einer WfbM grundsätzlich in Frage kommt, sind die MitarbeiterInnen des Reha-Teams in den Arbeitsagenturen (= Arbeitsämter) erste Ansprechpartner.

In der Regel klärt die Arbeitsagentur, ob die behinderungsspezifischen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Arbeitsagentur übernimmt zunächst die Kosten für die Maßnahme und bezahlt dem Aufnahmesuchenden ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld während des Eingangsverfahrens, dem Grund- und Aufbaukurs des Berufsbildungsbereiches unserer WfbM.

Nach dem Grund- und Aufbaukurs ist eine dauerhafte Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM möglich.

Bestand vor dem Aufnahmewunsch schon einmal ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder wird vom Aufnahmesuchenden eine Rente bezogen, ist für die Aufnahme in die WfbM in der Regel ein Versicherungsträger zuständig (LVA oder BfA).
(Zur Zuständigkeit der Kostenträger siehe §42 SGB IX.) 

 

Nach § 136 Abs. 2 des SGB IX gibt es für die Aufnahme in die WfbM keine Einschränkungen hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung, sofern erwartet werden kann, dass nach Teilnahme an den Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass keine außerordentliche Pflegebedürftigkeit besteht und dass keine Gefährdung anderer oder der eigenen Person gegeben ist.

 

Noch ein wichtiger Hinweis:
Wir sind ein regionaler Anbieter von Werkstattplätzen. Insofern können wir nur Aufnahmegesuche aus dem Raum Stuttgart entgegennehmen. Aufnahmen aus benachbarten Landkreisen (BB/ES/LB/WB) sind im Einzelfall möglich, wenn dem Kostenträger keine Mehrkosten gegenüber der zum Wohnort nähergelegenen WfbM entstehen, wie z. B. Fahrkosten mit einem Fahrdienst (siehe §9 SGB IX).

 

Sie möchten in unsere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
aufgenommen werden und wollen mehr wissen?

Wie genau läuft das Aufnahmeverfahren für unsere WfbM ab?

Wie ist die Kostenübernahme zu regeln?

Welche Anträge sind bei wem zu stellen?

 

Bei diesen und weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Unser Angebot zur Beratung richtet sich an Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter von Sozialdiensten, Sozialämtern und Agenturen für Arbeit. 

 

Sie möchten mehr Informationen?

 

Ihre Ansprechpartner sind für unsere Angebote Stuttgart Fasanenhof:

Albrecht Dengler  und Barbara Osterried.

Für erste Fragen sind wir telefonisch zu erreichen unter 0711 / 71545-42 und -41.


Bei Interesse für eine Aufnahme in das WerkHaus in Feuerbach wenden Sie sich bitte an
Susanne Rabente (Tel.: 0711 / 540815-16).


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