Wir möchten möglichst vielen Menschen mit Behinderung den Wunsch nach einem eigenen, selbstbestimmten Wohnen ermöglichen.
Das ambulant betreute Wohnen des bhz bietet ein abgestuftes Konzept unterschiedlicher Wohnformen an.
Es ist für Menschen mit Behinderung gedacht, die bei der Alltagsbewältigung nicht auf ständige Hilfe angewiesen sind und weitestgehend selbstständig in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben können.
![]() |
Wohnen in der eigenen Wohnung
Wer alleine oder als Paar in einer Wohnung leben möchte, hat eine Vorstellung davon, wie sein Wohnalltag aussehen könnte.
Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie gerne über individuelle Unterstützung im Alltag.
Natürlich sind wir Ihnen auch bei der Wohnungssuche behilflich und unterstützen Sie bei Behördengängen.
Wohnen in einer Wohngemeinschaft
Menschen mit Behinderung, die nicht alleine in einer Wohnung leben möchten, bieten wir die Möglichkeit, in einer Wohngemeinschaft zu leben.
Wer bei der Alltagsbewältigung noch unsicher ist oder noch Lernbedarf hat, bekommt in der Wohngemeinschaft die entsprechende Unterstützung.
Oft macht es mehr Spaß, sich gemeinsam auf den Weg zu mehr Selbstständigkeit zu machen.
Unterstützungs- und Assistenzleistungen werden in folgenden Bereichen angeboten:
- Wohnung (Wohnungssuche, Wohnungsbeschaffung, Instandhaltung…)
- Haushaltsführung (Putzen, Wäschepflege…)
- Finanzen (Geldeinteilung, Beantragung von Hilfen…)
- Behördenangelegenheiten (Sozial- und Versorgungsamt, Krankenkasse, Pflegedienste…)
- Entwicklung der Sozialkompetenzen (Partnerschaft, Familie, Freunde, Nachbarn…)
- Freizeitgestaltung (Urlaub, Freizeitgestaltung…)
- Problembewältigung (Gespräche bei persönlichen Problemen und Konflikten, Vermittlung von anderen Hilfsangeboten…)
- Gesundheit (Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche…)
Der Unterstützungsbedarf ist individuell verschieden und wird mit den Betroffenen gemeinsam festgelegt und vereinbart.
Die Betreuungskosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen, örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten der Lebenshaltung werden über Grundsicherungsleistungen vom örtlichen Sozialamt oder durch Renten abgedeckt.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Stuttgart - Süd sind Herr Stephan Alt und
Frau Barbara Osterried.
Telefon:
Herr Stephan Alt: 0711 / 715 45 43
Frau Barbara Osterried: 0711 / 71 545 - 0
Ihre Ansprechpartnerin für Stuttgart - Nord ist Frau Gabriele Bachmayer.
Telefon: 0711 / 54 08 15 - 49








