Allg. Infos zum sozialen Jahr

Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Sehr wenige. Bringen Sie vor allem die Bereitschaft mit, mit Menschen mit Behinderungen zu arbeiten. Vorerfahrungen sind aber nicht erforderlich.

 

Wie alt müssen Sie sein?
Laut FSJ-Gesetz 16 Jahre. Für ein FSJ im bhz sollten Sie 18 bis 27 Jahre alt sein.

 

Wie lange dauert das FSJ?
In der Regel dauert das FSJ 12 Monate. Mindestens aber 6 Monate. Eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist möglich. Sie können so die Anschlusszeit bis zu einer Ausbildung oder einem Studium überbrücken.

 

Wann beginnt das FSJ?
Beginnen können Sie Ihr FSJ zwischen August und Oktober. Ein 6monatiges FSJ kann auch im Februar begonnen werden.

 

Wie viel Urlaub erhalten Sie?
Bei einem 12monatigen FSJ im bhz beträgt der Urlaub 29 Arbeitstage, aufgrund von außertariflichen Vereinbarungen.

 

Wie viel Geld erhalten Sie?
Das Taschengeld beträgt 220 Euro. Hinzu können das Essensgeld (160 Euro) und die Miete (198 Euro) ausgezahlt werden, was einen Betrag von 578 Euro ergibt.

 

Wird eine Unterkunft gestellt?
Bei Bedarf wird Ihnen eine Unterkunft gestellt. Alternativ wird Ihnen der Betrag hierfür ausgezahlt.

 

Welche Versicherungen bietet das bhz?
Während des FSJ sind Sie kranken-, renten-, arbeitslosen-, pflege-, unfall-, und haftpflichtversichert. Die Beiträge hierfür zahlt das bhz.

 

Wird das Kindergeld weitergezahlt?
Ja. Das Taschengeld und alle Zusatzleistungen zusammen ermöglichen die weitere Zahlung von Kindergeld.

 

Gibt es eine Anleitung?
Ja. Eine persönliche und fachliche Anleitung wird von pädagogisch ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt.

 

Werden Fortbildungen geboten?
Laut FSJ-Gesetz sind 25 Fortbildungstage in Form von Einführungen, Seminaren und Begleittagen vorgesehen.

 

Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Elisabeth Theimer Telefon 0711 - 715-45-56


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