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Wie werden Sie Zivildienstleistender?
Stellen Sie zunächst einen Antrag beim Bundesamt für Zivildienst. Weitere Informationen finden Sie auf der homepage des Bundesamtes .
Bei der Verweigerung hilft das Pfarramt für Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstleistende und Friedensarbeit www.frieden-schaffen.de in Stuttgart,
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Telefon 0711 - 978-11-14
E-Mail: kdv.zdl(at)ejwue.de
Detailliert informiert das Diakonische Werk Württemberg über die Homepage www.0800zivis.de
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Sehr wenige. Bringen Sie vor allem die Bereitschaft mit, mit Menschen mit Behinderungen zu arbeiten. Vorerfahrungen sind aber nicht erforderlich.
Wie lange dauert der Zivildienst?
Derzeit sind es neun Monate.
Wann können Sie mit dem Zivildienst beginnen?
Sofern Ihre Einberufungsbescheid vorliegt, eigentlich jederzeit. Selbst bei noch nicht Vorliegen der Anerkennung als KDV kann das bhz einen Einberufungsvorschlag annehmen. Wichtig: Das Bundesamt für Zivildienst hat eine Kontingentierung eingeführt. Das bedeutet: Es werden die Einberufungen zeitlich gesteuert. Somit kann es sein, dass Sie nicht zu Ihrem Wunschtermin mit dem Zivildienst beginnen können. Sichern Sie sich also rechtzeitig Ihren Zivildienstplatz! Je früher Sie sich bewerben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Ihren Wunschtermin zu erhalten.
Wie viel Urlaub erhalten Sie?
Der Urlaub richtet sich nach dem Zivildienstgesetz. Bei einem neunmonatigem Dienst sind es im bhz 22 Urlaubstage.
Wie viel Geld erhalten Sie?
Auch die Bezahlung richtet sich nach dem Zivildienstgesetz. Es sind Sold, Verpflegungsgeld, Fahrtkosten, Kleidergeld, Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld.
Wird eine Unterkunft gestellt?
Bei Bedarf wird Ihnen kostenfrei eine Unterkunft gestellt.
Wird Verpflegung geboten?
Grundsätzlich ja. Ist aber eine Teilnahme an den Mahlzeiten der Arbeitsstelle nicht möglich, wird das Verpflegungsgeld ausgezahlt.
Wie sind sie versichert?
Über das Bundesamt für Zivildienst sind Sie während des Zivildienstes kostenlos innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kranken- und unfallversichert. Bei privaten Urlaubsreisen ins Ausland sollten Sie eine private Krankenversicherung abschließen. (bei Sparkassen, Banken etc.)
Gibt es eine Anleitung?
Ja. Eine persönliche und fachliche Anleitung wird von pädagogisch ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt.
Werden Fortbildungen geboten?
Neben Einarbeitungen im Arbeitsbereich sind Lehrgänge vom Bundesamt für Zivildienst und dem Diakonischen Werk Württemberg festgelegt.
Wie sind Sie rechtlich gestellt?
Zivildienstleistende und Wehrpflichtige sind rechtlich gleich gestellt. Keine der beiden Gruppen darf bevor- oder benachteiligt werden.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Vogel. Telefon 0711 - 715-45-57
Freiwilliges Soziales Jahr anstelle von Zivildienst?
Sind Sie anerkannter Kriegsdienstverweigerer? Oder die Anerkennung steht bevor? Dann bieten wir Ihnen eine Alternative zum Zivildienst: Machen Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Ihre Vorteile?
- Eine wesentlich größere Motivation (‚Ich mache freiwillig ein FSJ’ anstelle von ‚Ich muss Zivildienst machen’).
- 12 Monate anstelle von 9 Monaten. Also mehr Erfahrungen.
- Für bestimmte Ausbildungen ist ein 9-monatiger Zivildienst als Voraussetzung nicht anerkannt. Ein FSJ aber schon.
- Ein freiwilliges FSJ hat bei Bewerbungen eine wesentlich höhere Akzeptanz (Drückeberger-Image bei Zivildienstleistenden)
- Eine Verlängerung des FSJ bis auf 18 Monate bis zum Beginn des Studiums oder einer Ausbildung ist möglich.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Vogel.Telefon 0711 - 715-45-57









